Muss die Ware unbenutzt sein?

Du darfst die Ware prüfen, so wie du es auch in einem Ladengeschäft tun würdest.

Wenn ein Wertverlust entsteht, weil die Ware über diese Prüfung hinaus benutzt oder beschädigt wurde, musst du dafür gegebenenfalls aufkommen.

Das betrifft nur einen Umgang mit der Ware, der zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendig war.